Eine zusätzlich gezahlte Abfindung, die nach Wahrnehmung einer sog. „Sprinterklausel“ gezahlt wird, ist ermäßigt zu besteuern
Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt regelmäßig (auch) im Interesse des Arbeitgebers. Eine im Gegenzug gezahlte Abfindung ist daher in der Regel als Entschädigung ermäßigt zu besteuern.
Entscheidung zur Rückforderung von Kapitalertragsteuer bei Cum- /ex-Geschäften
Das Hessische Finanzgericht hatte erneut über die Rücknahme der Anrechnung von Kapitalertragsteuer (KapSt) bei Cum/ex-Geschäften zu entscheiden (Az. 4 V 723/20).
Zur Anwendung des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG bei mehraktigem unterjährigem Erwerb
Die Rechtsfolge des § 8b Abs. 4 Satz 6 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. vom 21.03.2013 tritt bereits dann ein, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Kalenderjahres eine Beteiligungshöhe von mindestens 10% erreicht wurde.