Das Präsidium und die Geschäftsführung des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. besuchte am 05.02.2025 auf Einladung des Präsidenten Herrn Michael Knab das Hessische Finanzgericht. Der Besuch diente der Information und dem Austausch über das finanzgerichtliche Verfahren und den mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs verbundenen Neuerungen.
Zu Beginn besuchten die Teilnehmer eine mündliche Verhandlung des 10. Senats. Am Nachmittag erfolgte der Erfahrungsaustausch, in dessen Rahmen auch zwei Fachvorträge über das finanzgerichtliche Verfahren, sowie den elektronischen Rechtsverkehr einschließlich eines Überblicks über die Möglichkeiten von Gerichtsverhandlungen per Videokonferenztechnik stattfanden.
„Die Veranstaltung hat uns einen sehr guten Einblick in das finanzgerichtliche Verfahren gegeben und gezeigt, dass Bedenken vor dem Klageweg unberechtigt sind“, erklärte der Präsident des Verbandes Frank Urich. „Im Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass das Finanzgericht mit den für das Steuerrecht befassten Berufsgruppen ins Gespräch kommt, um eine etwaig vorhandene Schwellenangst vor einem finanzgerichtlichen Verfahren auszuräumen“, ergänzte der Präsident des Hessischen Finanzgerichts Michael Knab. Resümierend kamen alle Teilnehmer überein, dass dies ohne Einschränkung gelungen ist.
Hintergrundinformation:
Nach § 62 der Finanzgerichtsordnung dürfen neben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auch Steuerberater und Steuerberaterinnen als Prozessvertreter vor den Finanzgerichten auftreten.