Seit dem 1. Januar 2013 können beim Hessischen Finanzgericht auch Güterichterverfahren durchgeführt werden (vgl. § 155 Satz 1 Finanzgerichtsordnung i. V. m. § 278 Abs. 5 Zivilprozessordnung).
Das Güterichterverfahren ist ein Angebot für Streitfälle, in denen besondere Konflikte zwischen den Beteiligten bestehen, die über das eigentliche Rechtsproblem hinausgehen. Erscheint z.B. in emotionsgeladenen und festgefahren wirkenden Rechtsstreitigkeiten neben steuerlicher Fachkompetenz auch der Einsatz besonderer Konfliktlösungsmethoden sinnvoll, kann der Güterichter oder die Güterichterin eingeschaltet werden..
Dieser übernimmt entsprechende Verfahren, wenn alle Verfahrensbeteiligten ein Güterichterverfahren wünschen und dessen Durchführung auch vom zuständigen Senat/ Einzelrichter/Berichterstatter als sachgerecht angesehen wird. Der Güterichter nutzt das gesamte Spektrum der konsensualen Konfliktlösung einschließlich der Mediation, aber auch seine steuerliche Fachkompetenz, um mit den Verfahrensbeteiligten eine einvernehmliche, interessengerechte und rechtskonforme Lösung für den Streit zu finden. Er kann auch Einblick in die Verfahrensakten (Gerichtsakten und Steuerakten) nehmen. In der Sache selbst ist er jedoch nicht entscheidungsbefugt und wirkt auch nach einem etwaigen Scheitern der Güteverhandlung nicht an einer streitigen Entscheidung mit.
Der Güterichter trifft mit den Beteiligten die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Vereinbarungen (z.B. zur Vertraulichkeit, zum Zeitplan, zu den am Güterichterverfahren beteiligten Personen etc).
Zurzeit sind drei Richterinnen am Finanzgericht mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Güterichters betraut. Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Dr. Anke Brenne
Telefon: +49 561 7206 - 228 - Dr. Christina Hackel
Telefon: +49 561 7206 - 203 - Gerhild Tuchan
Telefon: +49 561 7206 - 29