Informationen für Referendarinnen und Referendare

Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können ihre Wahlstation bei dem Hessischen Finanzgericht für die Dauer von jeweils drei Monaten ableisten. Kapazitätsprobleme im Rahmen der Durchführung der Ausbildung existieren erfahrungsgemäß nicht. Die praktische Tätigkeit beim Hessischen Finanzgericht erfordert Grundkenntnisse im Steuerrecht, deren Vorhandensein nicht bei jedem Rechtsreferendar und jeder Rechtsreferendarin unterstellt werden kann, die aber auch nicht erst in der Ausbildungsstelle vermittelt werden können. Deshalb ist die Wahl des Finanzgerichts als Ausbildungsstelle sinnvoll nur für solche Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die aufgrund einer früheren Ausbildung oder Berufstätigkeit oder einer speziellen Beschäftigung mit dem Steuerrecht während des Studiums oder des bisherigen Vorbereitungsdienstes über steuerrechtliche Grundkenntnisse verfügen. Es wird um vorherige Kontaktaufnahme spätestens drei Monate vor Stationsbeginn gebeten.

Ansprechperson:

Richter am Finanzgericht Spengler
Telefon: +49 561 7206 - 328
E-Mail: stefan.spengler@hfg-kassel.justiz.hessen.de

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