Videokonferenz

Teilnahme an mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen vor dem Hessischen Finanzgericht.

Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG) besteht seit dem 1.1.2001 gemäß § 91a FGO für die am Verfahren Beteiligten sowie ihre Bevollmächtigten und Beistände und die Finanzbehörden die Möglichkeit, sich auf Antrag gestatten zu lassen, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen.

Für diesen Fall wird die mündliche Verhandlung zeitgleich in Bild und Ton an den Ort, an dem sich die Beteiligten, Bevollmächtigten und Beistände aufhalten, und in den Sitzungssaal übertragen (Videokonferenz). Über den Antrag entscheidet das Gericht durch prozessleitende Verfügung unter Berücksichtigung von Ermessensgesichtspunkten des Einzelfalles.

Das Hessische Finanzgericht verfügt seit Dezember 2001 über eine - mittlerweile in allen Sitzungssälen eingerichtete - Videokonferenzanlage zur Abhaltung von Verhandlungen und Erörterungsterminen. Für Beteiligte, ihre Bevollmächtigten und Beistände sowie die Finanzbehörde besteht die Möglichkeit, unter Inanspruchnahme eines Gastrechts des Hessischen Finanzgerichts den Videoraum bei der Steuerberaterkammer Hessen, Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt, zu benutzen. Videokonferenzübertragungen sind auch aus den Räumen der Finanzämter Darmstadt, Wiesbaden II, Frankfurt am Main II, Fulda und Gießen möglich. Die Beteiligten werden gebeten, Anträge auf Durchführung einer Videokonferenz rechtzeitig zu stellen. Das Gericht wird dann bereits im Vorfeld der Ladung über den Antrag entscheiden und in geeignet erscheinenden Fällen die erforderlichen Terminsabsprachen für eine Videokonferenz treffen.

Auch bei Abhaltung einer Videokonferenz ist der Ort der mündlichen Verhandlung ein Sitzungssaal des Hessischen Finanzgerichts. Nur hier kann das Gericht die Öffentlichkeit der Sitzung gewährleisten bzw. auf Antrag die Öffentlichkeit ausschließen. Hieraus folgt, dass entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes nur die Beteiligten, deren Bevollmächtigte und Beistände sowie Vertreter der Finanzbehörde Zugang zu den auswärtigen Videoräumen haben.

Zusätzlich sind seit 2021 auch Videokonferenzen über HessenConnect (basierend auf Skype for Business) aus den Kanzleiräumen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberatern, aus behördlichen Räumen, etc. nach Kassel darstellbar.

Per Videokonferenz geführte Verhandlungen werden nicht aufgezeichnet.

Das Verfahren führt zu einer erheblichen Ersparnis an Fahrzeit und Reisekosten.

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